Gerade bei der Schadensbegleichung im Zusammenhang mit der Hausratversicherung kommt es oftmals zu Irritationen. Grund ist die sogenannte Unterversicherung. Nehmen wir an, Sie haben Ihren Hausrat mit einem Wert von 50.000 Euro beziffert und nun tritt an Ihrem Hausrat (an was oder inwiefern soll hier unberücksichtigt bleiben) ein Schaden von 10.000 Euro auf. Die Versicherung stellt nun fest, dass der eigentliche Wert Ihres Hausrats nicht 50.000 sondern 100.000 Euro beträgt (also doppelt so hoch ist). Damit bekommen Sie nun nicht etwa die 10.000 € ersetzt sondern den anteiligen Wert (versicherter Wert [50.000] geteilt durch tatsächlichen Wert [100.000]). In diesem Fall also 0,5 x 10.000 Euro = 5.000 Euro. Achten Sie also gut darauf, einen möglichst authentischen Wert Ihres Hausrats abzugeben!