Vielleicht kennen Sie diese Geschichte schon. Und möglicherweise dachten Sie bisher immer „nie und nimmer – alles erstunken und erlogen!“ Nix da. Folgender Fall ereignete sich in den Vereinigten Staaten: Der Fahrer eines Wohnmobils zuckelte über den Highway und bekam wohl Gusto auf eine schöne Tasse frischen Kaffee. Flugs den Tempomat eingeschaltet und schon verließ der Fahrer den Platz, an den er bei 110 kmh auf der Autobahn eigentlich gehört um sich im hinteren Teil des Wohnmobils eine Tasse frischen Kaffe zu kochen! Und das Absurde: Der Fahrer bekam vom Gericht Recht gesprochen, als er auf Schadensersatz klagte – mit der Begründung, dass er in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen wurde, dass er auch bei eingeschaltetem Tempomat das Gefährt noch selbst zu steuern habe. Der Wohnwagenhersteller musste diesem völlig fehlgeleiteten Autobahnungeheuer dann tatsächlich sein Wohnmobil ersetzen und ca. 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld zahlen. Gegen manche Dinge kann man sich eben einfach nicht versichern… (Quelle: Karlsruher Rechtsschutzversicherung AG).