Kurz und Gut: Ansprüche bei Diebstahl sind meist schwer durchzusetzen. Verlust oder Beschädigung beim Transport zahlt das entsprechende Transportunternehmen (die Fluggesellschaft).
Wer von einer Reise kommt, der hat was zu erzählen. Und manch einer hat auch was zu beklagen: Etwa den Verlust seines Reisegepäcks aufgrund eines Diebstahls. Die langen Finger etwaiger obskurer Gesellen am Reiseziel sind dann nicht auch selten das Argument für Versicherungsvertreter, die einem eine Reisegepäckversicherung andrehen wollen. Was einem der Mann (oder die Frau) im Anzug (oder im Kostüm) allerdings nicht unter die Nase reiben wird, ist die Tatsache, dass aus Diebstahl heraus erwachsende Ansprüche oftmals nur schwer durchzusetzen sind. Die Bestimmungen der jeweiligen Police sind hier meist recht ungünstig für den Versicherungsnehmer ausgelegt. Zudem sollten Sie bedenken, dass oftmals das Gepäck schon über Ihre Hausratversicherung mitversichert ist. Oder haben Sie vielleicht eine Kreditkarte, die in solchen Fällen einspringt?
Ein anderer Fall ist natürlich der des Schadens am Gepäck aufgrund des Transportes selbst – oder aber der Totalverlust Ihres Gepäcks. Hier müssen Sie jedoch selbstverständlich (!) nicht Ihre Versicherung bemühen. In einem solchen Fall muss die Fluggesellschaft den für Sie entstandenen Schaden begleichen.