Glasbruchversicherung: Aber wenn es doch einmal passiert…!?

Kurz und Gut: Die Glasbruchversicherung zahlt, falls z.B. Ihre Fensterscheibe zu Bruch geht. Nur wird diese Zahlung in den wenigsten Fällen die regelmäßigen Zahlungen Ihrerseits für eine Glasbruchversicherung rechtfertigen.

Der Gedankengang ist immer wieder der gleiche: Muss ich so eine Versicherung abschließen? Oder nicht? Was aber passiert, wenn ich keine derartige Versicherung habe und dann doch etwas passiert? Nun, im Rahmen der Glasbruchversicherung empfehlen wir Ihnen, dann einfach in den sauren Apfel zu beißen und die zerbrochene Fensterscheibe aus eigener Tasche zu bezahlen und zu ersetzen. Denn die Glasbruchversicherung gehört auch nicht gerade zu den günstigen Versicherungen. Und was glauben Sie wohl, wie oft es passiert, dass Ihnen ein großer Vogel Ihre Scheibe zu Bruch fliegt, oder sich ein Ball in ihre Fensterscheibe verirrt? Vor allem, wenn Sie im vierten Stock wohnen?Eben…

Allerdings gibt es Ausnahmen für diese Empfehlung. Wer z.B. einen teuren Wintergarten besitzt, kann durchaus den Abschluss einer Versicherung zumindest ins Auge fassen. Besonders gefährdet sind überdies Eigner von teuren Thermopanescheiben – ganz einfach deshalb, weil hier ein Schadensfall einen beträchtlich höheren finanziellen Schaden verursacht als das Zerbrechen einer normalen Fensterscheibe…

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Gepostet von admin am 18 Mrz, 2009 in der Kategorie Glasbruchversicherung. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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