Niemals an der Privathaftpflicht sparen!

PrivathaftpflichtversicherungWer ist versichert?

Mit einer Privathaftpflicht (Privathaftpflicht-Versicherung, pirvate Haftpflicht) ist zusammen mit dem eigentlichen Versicherungsnehmer auch dessen Familie mitversichert – Kinder in der Regel bis zur Beendigung ihrer ersten Ausbildung. Angestellte, die Hausarbeiten erledigen fallen überdies unter den Schutz der Privathaftpflicht.

Welche Schadensfälle werden versichert?

Angenommen, sie schädigen vorsätzlich das Eigentum ihres Nachbarn, indem Sie diesem im Streit begriffen, seine schöne Gibsfigur an der Eingangstür umwerfen, so fällt dieser Schaden selbstverständlich nicht unter das „Haftungsdach“ der Privathaftpflichtversicherung. Stoßen Sie diese Figur jedoch aus Versehen mit ihrer Einkaufstüte um und das gute Stück zerbricht in tausend Teile, so ersetzt die Haftpflicht den Wert der Figur. Kurzum: Schäden, welche durch fahrlässiges Verhalten auftreten (auch grobe Fahrlässigkeit) werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Pflicht, derartige Schäden zu übernehmen, kennt allerdings ihre Grenzen. Nehmen wir an, Ihr Hund hat nichts besseres zu tun, als die schöne Gipsfigur begatten zu wollen und beschädigt dabei das schöne Teil, so würden Sie in diesem Fall eine Tierhalterhaftpflicht (Hundehaftpflicht) benötigen. Zudem springt die Privathaftpflicht (wie der Name schon sagt) nur in solchen Fällen für Sie ein, bei denen der Schaden innerhalb Ihrer privaten Lebensumstände aufgetreten ist. Lassen Sie also im Büro das neue Notebook fallen, wird die Versicherung Ihres Chefs den Schaden begleichen müssen…

Warum sollte man sich versichern?

Im Falle der Privathaftpflichtversicherung gibt es wie bei sonst keiner anderen Versicherung keinen, aber auch wirklich keinen einzigen Grund zu sparen. Das hat zwei Gründe. Wer ohne private Haftpflicht durchs Leben geht, blanciert auf einem Seil über einem Abgrund und ohne Auffangnetz, und das, obwohl das Auffangnetz (um im Bild zu bleiben) überaus günstig ist. Im deutschen Recht gibt es grundsätzlich keine Haftungsbeschränkung. Fügen Sie einer anderen Person gegenüber einen Schaden zu – fahrlässig oder grob fahrlässig – so müssen Sie dieser Person den entstandenen Schaden vollumfänglich ersetzen. Wer dann ohne Haftpflicht ist, kann schnell sein komplettes Hab und Gut verlieren. Ein Risiko, das sich gerade auch aufgrund der geringen Beiträge für die private Haftpflichtversicherung in keiner Form rechtfertigen lässt. Denn den klassischen Alltagsrisiken ist jeder ständig ausgesetzt. Da genügt ein falscher Tritt und schon fallen Haftungskosten an, die schnell in die Tausende, Hundertausende und mehr gehen können. Bedenken Sie dabei, dass nicht nur die unmittelbaren Schäden erheblich sein können. Vor allem auch Folgeschäden können aufsummiert extrem hoch ausfallen (z.B. Rentenansprüche einer Person, die aufgrund Ihrer kleinen Unachtsamkeit arbeitsunfähig werden). Umso bedenklicher ist insofern, dass in Deutschland noch immer ca. jeder Dritte nicht privathaftpflichtversichet ist.

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Gepostet von admin am 19 Mrz, 2009 in der Kategorie Privathaftpflicht. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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