Seit Jahren führen die Versicherungen eine schwarze Liste auf der Versicherte aus unterschiedlichen Gründen landen. Etwa, weil sie ihre Haftpflicht zu oft in Anspruch genommen hatten, oder aber, weil sie auffällig häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und diese verursacht haben. Nicht selten führte dies dann dazu, dass der Antrag solcher “auffälliger” Versicherungsnehmer blind abgeschmettert wurde – der Antragsteller wurde über die eigentlichen Gründe der Ablehnung im Unklaren gelassen. Diese schwarze Liste, oder das “Hinweis- und Informationssystem (HIS)”, wie sie von den Versicherungen bezeichnet wird und die lange von den Versicherungen verleugnet wurde, verstieß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Aufgrund einer Initiative der Datenschutzbeauftragten Bettina Sokol ist es einem als Verbraucher nun möglich zu erfragen, ob man in diesem System eingetragen ist (rund 9,5 Millionen Einträge sind bereits vorhanden!). Zwar können die Versicherungen die Liste künftig weiterführen – wer nunmehr in der Liste landet muss darüber jedoch von seiner Versicherung aufgeklärt werden. Ob Sie persönlich betroffen sind, können Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermitteln. (vgl. www.ksta.de)