Hartz IV Empfäger sind auf jeden Euro angewiesen – da kann der viel diskutierte und neuerliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse ein echtes Loch ins Portemonnaie der Hartz IV Empfänger reißen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte nun mit, das in Härtefällen die Jobcenter einen Sonderbeitrag gewähren, welcher es den Beziehern von Hartz IV erlaube, die alte Krankenkasse zu behalten. Hierdurch würde diesen ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse erspart werden. Ein derartiger Härtefall ist etwa gegeben, wenn die neue Kasse medizinische Hilfsmittel wie den Rollstuhl nicht stellen würden, oder aber ein chronisch Erkrankter bei einem Kassenwechsel bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Behandlung der chronischen Krankheit hat. Auch wenn ein chronisch Kranker an einem Hausarztmodell oder einem Behandlungsprogramm teilnehme, kann das Jobcenter die Vergabe des Sonderbeitrags nicht verweigern (siehe auch: www.welt.de).