Die Sonne hat uns in den letzten Tagen verwöhnt und erinnert uns bald schon wieder an die leider auch existenten Schattenseiten des Sommers: Zecken. Unangenehme Zeitgenossen, die es auf unser Blut abgesehen haben. Leider übertragen Zecken oftmals auch Krankheiten – bis hin zu schwerwiegenden Nachwirkungen des Zeckenbisses, die auch zur Berufsunfähigkeit führen können. Grundsätzlich fällt zwar ein Zeckenbiss unter die Bestimmung der “geringfügigen Verletzung”, die ihrer Art nach keiner Behandlung bedarf und somit auch nicht versichert ist. Anders sieht es aber aus, wenn die Begegnung mit der Zecke in einer Infektion endet. Im schlimmsten Falle kann diese dann zur Berufsunfähigkeit führen und dann ist die BU zahlungspflichtig. Falls Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung bestitzen, jedoch eine Unfallversicherung, lohnt der Blick in den entsprechenden Vertrag. Bei einer Unfallversicherung kann der “Unfall Zeckenbiss” und auch die daraus entstehenden Folgenwirkungen ausgeschlossen sein, muss aber nicht. (vgl. www.forium.de)