Neuerdings dürfen Versicherungen ihre Kunden mit Blick auf die Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung und Sachversicherung nur noch bis zu maximal drei Jahren binden. Danch müssen die Versicherungen jährlich kündbar sein. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass inzuge dieser Neuregelungen auch alte Verträge, die vor dieser Änderung abgeschlossen wurden und bereits drei Jahre laufen, in aller Regel betroffen und kündbar sind. (vgl. www.handelsblatt.com)