Grundfähigkeitenversicherung für Kinder

Was versichert die Grundfähigkeitenversicherung für Kinder?
Hierbei wird das Abhandenkommen sogenannter Grundfähigkeiten versichert. Hierzu zählen die Grundfähigkeiten Hören, Sehen, Sprechen und Laufen. Bei Eintritt der Verlust einer dieser Fähigkeiten, wird dem Versicherungsnehmer (bzw. dem Kind) über die Grundfähigkeitenversicherung für Kinder eine entsprechende Rente gezahlt.
Weitere Informationen zur Grundfähigkeitenversicherung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Grundfähigkeitenversicherung“