Grundstückshaftpflicht

Was versichert die Grundstückshaftpflicht, bzw. Haushaftpflicht?

Die Grundstückshaftpflichtversicherung (auch Haushaftpflicht genannt) versichert Wohneigentümer (Hausbesitzer bzw. Eigentümer einer Wohnung) vor Schäden, die Dritten (also in der Regel nicht den Eigentümer selbst) in Verbindung mit der Nutzung der Wohnung / des Hauses zustoßen, oder Schäden, die in sonstigem Zusammenhang mit dem Wohneigentum stehen. Gerade bei der Vermietung von Wohneigentum ist eine solche Versicherung dringend anzuraten (wenn beispielsweise der Mieter im Treppenhaus oder im Garten einen Schaden erleidet, den er nicht selbst zu vertreten hat). Aber auch ansonsten sollten Wohneigentümer auf diese Versicherung nicht verzichten. Rutscht ein Besucher auf ihrer nassen Treppe aus, fällt ein Ziegel oder ein Eiszapfen vom Dach und beschädigt ein Auto, verletzt sich jemand auf ihrer Garten-Party… in all diesen Fällen ist die Haushaftpflicht gefragt.

Warum genügt die Privathaftpflicht nicht?

In aller Regel sind die Bewohner selbst – insofern es sich auch um die Eigentümer handelt – bei auftretenden Schäden in der Wohnung über die private Haftpflichtversicherung versichert. Dies gilt jedoch explizit nicht für Besucher, Handwerker, etc. die sich in Ihrer Wohnung, bzw. auf Ihrem Grundstück aufhalten und auch nicht für Schäden, die durch Ereignisse wie den fallenden Dachziegel hervorgerufen werden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist also für Wohneigentümer keine Alternative zur Grundstückshaftpflicht, bzw. Haushaftpflicht.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme angesetzt werden?

Wie bei jeder Haftpflicht sollte auch bei der Grundstückshaftpflicht darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch vereinbart wird. Der Grund liegt darin, dass man bei der Haftpflicht nicht nur mit direkten (einmaligen) Schäden, wie etwa einem Knochenbruch, oder einem (um noch einmal den Ziegel als Beispiel zu nutzen) beschädigten Wagen auf der Straße zu rechnen hat. Besonders teuer werden längerfristige Schäden, welche Rentenfoderungen der Geschädigten zur Folge haben. Die Versicherungssumme der Grundstückshaftpflichtversicherung sollte insofern 3 Millionen Euro nicht unterschreiten.

Noch 2 Tipps zum Schluss:

Viele Versicherungsgesellschaften bieten Wohneigentümergemeinschaften im Rahmen der Grundstückshaftpflicht besonders günstige Angebote an ( auf den einzelnen Wohneigentümer umgerechnet) .

Manche Gesellschaften versichern außerdem sogenannte „Allmählichkeitsschäden“ zusammen mit der Grundstückshaftpflicht mit. Solche Schäden treten nicht unmittelbar auf, sondern schleichend. Ein Beispiel ist etwa die unsachgemäße Installation einer Wasserleitung für die Spülmaschine, die nach und nach immer mehr Wasser durchlässt und so die Haussubstanz schädigt.

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Gepostet von admin am 24 Mrz, 2009 in der Kategorie Grundstückshaftpflicht / Haushaftpflicht. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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