Unterscheidung gesetzliche Unfallversicherung & private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung, in die alle Arbeitnehmer automatisch einzahlen. Sie soll Arbeitsunfälle vorbeugen und nach Eintritt und daraus resultierender Verletzung bzw. Krankheit des Arbeitnehmers dessen Arbeitskraft wiederherstellen. Die private Unfallversicherung ihrerseits versichert den Unfall an sich – unabhängig davon wo und zu welcher Zeit dieser auftritt.
Schadensfall und Leistung bei der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung muss zahlen, wenn das Ereignis ‘Unfall’ eintritt. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen, wie die Bewusstseinsstörung des Unfallopfers (z.B. erleidet die Person einen Unfall während sie schlafwandelt) oder die selbstverursachte Gefährdung, die etwa bei hohem Alkoholgenuss vorliegt. Hinsichtlich der Leistung kann im Normalfall gewählt werden zwischen einer einmaligen Zahlung oder aber einer monatlichen Rente. Die sogenannte Kernleistung dieser Versicherung liegt in der Versorgung des Unfallopfers, falls diese einen Schaden erlitten hat, der eine andauernde psychische oder physische Beeinträchtigung nach sich zieht. Daneben können aber auch weitere Leistungen vereinbart werden. So ist es beispielsweise möglich den Versicherungsnehmer für den Todesfall zu versichern. Stirbt der Versicherungsnehmer dann innerhalb einer vereinbarten Zeit an den Folgen des Unfalls, wird eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Weitere Sonderleistungen, die mit der Unfallversicherung im Zusammenhang stehen und fallweise vereinbart werden können, sind etwa das Unfall-Tagegeld, das Krankenhaustagegeld, oder verschiedene Sofortleistungen, welche eine Einmalzahlung bei definierten Verletzungen auslösen.
Tipps zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ist keinesfalls eine überflüssige Versicherung. Allerdings gehört die private Unfallversicherung zu den Versicherungsprodukten, die komplex und schwer zu erfassen sind. Hier sollten Sie sich unbedingt etwas mehr Zeit nehmen und die Konditionen genauer studieren. Von besonderer Attraktivität können Unfallversicherungen für all diejenigen sein, die aufgrund einer Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Diese Personengruppe kann in gewissen Grenzen über die Unfallversicherung die Erwerbsunfähigkeit absichern. Achten Sie darauf, dass Sie keine Unfallversicherung wählen, die nur bei Unfallfolgen zahlt, welche innerhalb bestimmter Situationen (beispielsweise Autofahren, Freizeit und Hobby, etc.) auftreten. Eine solche eng abgesteckte Risikoabsicherung lohnt meist nicht. Hinsichtlich der Lesitung im Schadensfall sollten Sie am besten eine private Unfallversicherung abschließen, die über eine Progression verfügt, d.h. die Versicherungsleistung steigt bei hoher Invalidität.
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