Warum eine Reisekrankenversicherung?
Auch hier hätten wir die Informationen gut und gerne unter der Rubrik ‘Pflichtversicherungen’ veröffentlichen können. Allerdings besteht für die Krankenversicherung im Ausland keine gesetzliche Pflicht. Wer allerdings beim Urlaub an der Auslandskrankenversicherung spart, der spart mit Sicherheit am falschen Ende. Dafür gibt es folgende gute Gründe:
die heimische Krankenversicherung zahlt nicht, wenn Sie im Urlaub erkranken
die Reisekrankenversicherung bietet in aller Regel sehr gute Lesitungen für sehr wenig Geld
Vertragsformen
Im Rahmen der Reisekrankenversicherung gibt es eine Vielfalt unterschiedlicher Vertragsformen. Die Leistungen ähneln sich hingegen sehr. Allerdings schließt manch ein Versicherungsgeber den Rücktransport ins Heimatland mit ein, andere wiederum nicht. Zu den gängigsten Unterscheidungen bei der Vertragsform gehört der
Jahresvertrag
bzw. der Vertrag für eine Reise (beispielsweise über 2 Wochen)
Ein Jahresvertrag ist grundsätzlich sinnvoll, insofern Sie im Jahr nicht länger als sechs Wochen im Ausland sind. Diese Vertragsform ist deshalb sinnvoll, da die Kosten für den Reiseschutz wirklich gering sind. Außerdem verlängert sich der Vertrag meist jeweils von selbst, wodurch Ihnen die jährliche Suche nach einem Anbieter erspart bleibt. Haben Sie zudem vor länger im Ausland zu bleiben, gibt es Spezialangebote für die längere Reise. Neben der Einzelversicherung und der Jahresversicherung lässt sich zudem bei manchen Versicherungen noch unterscheiden zwischen dem Vertrag für eine Einzelperson und dem Familientarif.
Was ist bei einer Erkrankung im Ausland zu tun?
Genau genommen gehen Deutsche, die bei einm Urlaub im Ausland erkranken oder sich verletzen genau so vor, wie Privatversicherte im Inland. Am besten ist es jedoch, wenn Sie sich noch vor Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt mit der Reisekrankenversicherung in Verbindung setzen. Diese können Ihnen erklären, wie der organisatorische Ablauf erfolgt. In der Regel werden Sie bei geringfügigen Erkrankungen / Verletzungen die Kosten für die Behandlung selbst tragen und die Rechnungen (heben Sie alles was sie in diesem Zusammenhang in die Hand gegeben bekommen unbedingt auf!) einreichen. Bei gravierenden Problemen, welche größere Kosten verursachen, wird Ihre Reisekrankenversicherung die Kosten direkt mit dem Arzt, bzw. mit dem Krankenhaus im Ausland abrechnen.
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