Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es?
Was umgangssprachlich als ‘Rechtsschutz‘ bezeichnet wird, differenziert sich bei genauerem Hinsehen deutlich aus. Besonders wichtige Formen der Rechtsschutzversicherung sind die:
Arbeitsrechtsschutz
Wohnungsrechtsschutz, bzw. Mietrechtsschutzversicherung
sowie die klassische Rechtsschutzversicherung (Strafrechtsschutz, Privatrechtsschutz) unter die auch die Verkehrsrechtsschutz fällt
Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Rechtsschutzversicherungen wie die Ordnungswiedrigkeiten-Rechtschutz, die Schadensersatz-Rechtsschutz, die Rechtsschutzversicherung für Firmen oder Vereine, die Landwirtschaftsrechtsschutz oder die Rechtsschutzversicherung in Ehefragen.
Einzelversicherung oder Rechtsschutzversicherung im Paket?
Oftmals bieten Versicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungen im Paket an. Zum Beispiel als Kombination einer Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einer Berufsrechtsschutz. Auch werden Pakete geschnürt wie Privatrechtsschutz und Privathaftpflichtversicherung. Ob sich ein Paket aus verschiedenen Versicherungen für Sie lohnt, müssen Sie im Einzelfall selbst für sich entscheiden.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regle die Kosten für:
die entstehenden Anwaltsgebühren
Kosten für Zeugen und Sachverständige
die Gerichtskosten
und die Kosten der Gegenpartei, falls nötig
Was hat es mit der Wartezeit auf sich?
In vielen Fällen ist bei einer Rechtsschutzversicherung vorgesehen, dass nach Vertragsunterzeichnung eine sogenannte Wartezeit einzuhalten ist, innerhalb derer der Versicherungsgeber nicht zur Übernahnme eventuell anfallender Kosten verpflichtet ist. Hintergrund ist, dass die Versicherungen naturgemäß nicht daran intertessiert sind, Versicherungsnehmer aufzunehmen, die eine Versicherung aufgrund eines aktuellen Rechtsstreits abschließen wollen. Die Wartezeit, die es im übrigen auch bei der privaten Krankenversicherung gibt, beträgt etwa bei der Mietrechtsschutz meist um die drei Monate.Lösen Sie hingegen Ihren Vertrag bei einer Gesellschaft nur auf, um zu einer anderen Rechtsschutzversicherung zu wechseln, wird in solchen Fällen häufig auf die Vereinbarung einer Wartezeit verzichtet.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Eines ist hierbei vor allem anzuraten: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Klären Sie über das Ereignis wahrheitsgemäß auf und lassen Sie der Rechtsschutzversicherung entsprechende Unterlagen schnellstmöglich zukommen. Denn Versicherungen werden erst prüfen, ob sie die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen oder nicht. Indem Sie hier schnell handeln vermeiden Sie eine zusätzliche Verzögerung.
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