Wer benötigt eine Pflegerentenversicherung?
Genau genommen hätte man den Beitrag zu dieser Versicherung – der Pflegerentenversicherung – auch in der Rubrik „Pflichtversicherungen“ einstellen können. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht für eine private Pflegerentenversicherung. Andererseits sind sich die Experten darüber einig, dass die gesetzliche Pflegerentenversicherung nur als absoluter Basisschutz angesehen werden kann. Für eine umfassende Pflege reicht dieser schutz bei Weitem nicht aus. Dazu kommt noch, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter zum Pflegefall zu werden, statistisch weiter zunimmt. Auf der anderen Seite gehört die Pflegerentenversicherung nicht zu den günstigen Versicherungsprodukten! Zahlungen erfolgen aus der Pflegerentenversicherung heraus außerdem nur dann, wenn man auch wirklich zum Pflegefall wird (die Bezeichnung „Rente“ ist hier missverständlich gewählt).
Was leistet die Pflegerentenversicherung?
Die Pflegerentenversicherung leistet je nach Einstufung eine monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende.
Wie wird die Einstufung ermittelt?
Meist wird hierbei ein Scoring-Verfahren angewendet. Versicherungen vergeben im Regelfalle für verschiedene Tätigkeiten, die aufgrund der Krankheit nicht mehr ausgeführt werden können, eine gewisse Punktezahl. Die Summe der Punkte bestimmt dann die Einstufung. Einstufung und Art der Absicherung (die vertraglich festgelet wird) bestimmen dann die monatliche Zahlung aus der Pflegerentenversicherung.
Weitere Informationen zur Pflegerentenversicherung
in manchen Fällen ist auch ein Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich
im Normalfall gilt das Prinzip der „Weltgeltung“ – Leistungen können auch aus dem Ausland heraus in Anspruch genommen werden
meist ist die Pflegerentenversicherung auch in fortgeschrittenem Alter abschließbar