Pferdehaftpflicht

PferdehalterhaftpflichtWozu eine Pferdehaftpflicht?

Ein Tier stellt eine Gefahrenquelle dar. Der Tierhalter muss für Schäden, welche durch das Tier verursacht werden gerade stehen, auch wenn er diese nicht selbst zu verschulden hat – denn laut Gesetz stellt schon das Halten eines Tieres (Pferdes) eine Gefahr für die Umwelt dar (Gefährdungshaftung). Dass gerade auch ein Pferd einen immensen Schaden anrichten kann – alleine schon aufgrund seiner Masse und Kraft – steht wohl außer Frage. Ein Tritt, eine falsche Bewegung, ein Ausbruch aus dem Gehege und schon kann eine Schädigung eintreten, die wertmäßig nicht selten fünfstellig oder noch höher ausfällt. Da der Halter des Tieres hierbei vollumfänglich haftet, ist eine Pferdehalterhaftpflicht für den Pferdehalter unbedingt anzuraten.

Was genau wird versichert?

Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung werden in der Regel Schäden

  • an Personen

  • am Vermögen (Vermögensschaden) und an

  • Sachen

versichert. Wenn also beispielsweise das Pferd aus dem Stall oder dem Gehege ausbricht und einen Autofahrer zu einem Ausweichmanöver zwingt, welches zu einem Unfall führt (Sachschaden) bei dem sich der eine Autofahrer verletzt (Personenschaden) und der andere aufgrund des Unfalls einen Vermögensschaden erleidet, so liegt ein klassischer Fall vor bei dem sich der Besitzer des Pferdes nur wünschen kann eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen zu haben. Was umgekehrt nicht immer mit einer Pferdehaftpflicht versichert ist, sind sogenannte Mietschäden – hierunter fällt insbesondere auch die Mietbox z.B. eines Reitvereins.

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Gepostet von admin am 24 Mrz, 2009 in der Kategorie Pferdehaftpflicht. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von ihrer eigenen Seite setzen.

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