Was versichert die Firmenrechtsschutz?
Grundsätzlich versichert eine Firmenrechtschutz die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten, falls der Versicherungsnehmer die Kosten zu tragen hat. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Bausteine, die in eine Firmenrechtschutz mit eingeschlossen sind, bzw. werden können. So übernehmen die Versicherungen oftmals die Kosten für die Reise zum Gerichtsstand im In- und Ausland oder eine eventuell anfallende Kaution für den Versicherungsnehmer.
Welche Formen der Firmenrechtsschutzversicherung gibt es?
Neben dem – nennen wir es Basisschutz – also Kosten Anwalt und Gericht, ist die Firmenrechtsschutz vielfältig ausgestaltbar. Die Versicherungen bieten fast alle Kombinationsprodukte an, die etwa eine Privatrechtsschutz für den Selbständigen (Geschäftsführer) oder eine Verkehrsrechtsschutz für den Firmenwagen (bzw. den Privatwagen des Selbständigen / Geschäftsführers) mit einschließt. Weiterhin kann die Firmenrechtsschutzversicherung auch derart abgeschlossen werde, dass die Familie des Selbständigen mitversichert ist.
Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie der Meinung sind, für einen längeren Zeitraum eine Rechtschutzversicherung abschließen zu wollen (nicht immer kann ja die Entwicklung des Betriebs für mehrere Jahre prognostiziert werden) lohnt sich teilweise ein Vertrag, bei dem Sie dann einige Jahre (z.B. 3 Jahre) an die Versicherungsgesellschaft gebunden sind, da Sie dann unter Umständen einen Rabatt auf den jährlichen Versicherungsbetrag gutgeschrieben bekommen.
Weiterhin können Sie Kosten sparen, indem Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Je nach Versicherung kann diese wenige hundert Euro im Jahr betragen (z.B. 300 Euro) was sich wiederum in einem geringeren Jahresbeitrag niederschlägt.
Sie sollten auch hier die Versicherungsbedingungen genauer prüfen. So gestalten sich die Konditionen für die Übernahme der Kosten (Deckungssumme) oder auch der Kautionskosten (falls solche übernommen werden, bzw. anfallen) oft recht unterschiedlich aus.
Grunsätzlich sollten sie die Wartezeit der Versicherungen bedenken. Wartezeit bedeutet, dass Sie die Versicherung innerhalb eines vordefinierten Zeitraums (meist 3 Monate) nach Vertragsunterzeichnung nicht in Anspruch nehmen können.