Was wird mit einer Elektronikversicherung versichert?
Im Regelfall werden mit einer Elektronikversicherung alle Geräte, technische Einrichtungen und Anlagen versichert, die der Übermittlung, Speicherung, Erzeugung und Umwandlung von Informationen dienen. Dies können Computerterminals oder die Telefonanlage sein, das Faxgerät, der Drucker oder auch Prüfgeräte. Grob ausgedrückt, können alle Geräte versichert werden, die in den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und die Medizintechnik fallen.
Wann leistet die Elektronikversicherung Ersatz?
Die Elektronikversicherung leistet Ersatz, wenn die versicherten Anlagen und Geräte zerstört oder beschädigt wurden. Ein schädigendes Ereignis kann hierbei etwa die unsachgemäße Handhabung des Gerätes darstellen, die Überspannung oder der Kurzschluss oder auch Einwirkung durch Feuer oder Überschwemmung. Außerdem leistet die Elektronikversicherung im Allgemeinen bei Entwendung (Diebstahl) Ersatz.
Gibt es auch Ausnahmen von der Ersatzpflicht durch den Versicherungsgeber?
Die gibt es. So wird keine Versicherung einen Schaden ersetzen, der zum Beispiel durch Vorsatz hervorgerufen wurde. Ein weiterer Fall, bei dem die Elektronikversicherung nicht zahlen wird, ist der Ausfall eines Geräts durch natürliche Abnutzung.
Ist ein Schadensfall eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich?
Ob Sie eine Elektronikversicherung abschließen oder nicht bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen und wird insbesondere auch von der Menge an technologischen Anlagen dieser Art sowie deren Wert abhängen. Insgesamt lässt sich, was die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Schaden anbetrifft, zumindest Folgende grundsätzliche Aussage treffen: Die Elektronikversicherung ist, was mögliche Schadensereignisse anbetrifft, eine Versicherung, die eine Vielzahl schädigender Ereignisse abdeckt. Vor allem ist hierbei auch die fahrlässige Zerstörung des technischen Geräts und die Zerstörung durch Überspannung / Kurzschluss zu nennen. Solche Ereignisse dürften zumindest nicht gerade selten auftreten.